Betriebsprüfung
Betriebsprüfung
Eine Betriebsprüfung (www.existxchange.de) kann absolut jeden berühren. Die rechtlichen Grundlagen zu diesem Zweck sind Abgabenordnung und die Betriebsprüfungsordnung. Mittelständische und kleinere Betriebe andererseits werden nur stichprobenartig untersucht bzw. im Verdachtsfall überprüft, stete Betriebsprüfungen werden in der Regel nur bei Großbetrieben durchgeführt. Grundsätzlich gilt jedoch: Je größer Ihr Betriebe ist, desto häufiger erfolgen Kontrollen. Kleinstbetriebe werden alle 53 Jahre überprüft, Kleinbetriebe alle 21 Jahre, mittlere Betriebe alle 11 Jahre und bei Großbetrieben erfolgt eine lückenlose Überprüfung.
Gründe für eine Betriebsprüfung (existxchange) können Verluste über einen Zeitraum von mehreren Jahren, außergewöhnliche Einlagen im Unternehmensvermögen trotz geringem Privatvermögen oder ein Vermögenszuwachs, welcher dem Einkommen nicht entspricht, sein. Auch wenn Ihr Einkommen nicht zur Deckung der stabilen Lebenshaltungskosten ausreicht, Ihr Lebensstil nicht von Ihrem Einkommen finanziert werden kann oder der Gewinn Ihres Unternehmens nicht den Vorlagen des Branchendurchschnitts gleichen. Weitere Hinweise für Ihren Steuerprüfer sind große nicht zu erklärende Schwankungen der Umsätze, die Entnahme oder Einlage von Grundstücken aus oder in Ihr Konzernvermögen, die Änderung der Rechtsform Ihres Betriebes oder dessen Aufgabe. Des weiteren werden Betriebsprüfungen bei Steuerausfällen und verspätete Transfere oder wenn in der Vergangenheit eine erfolgreiche Betriebsprüfung durchgeführt wurde, welche Steuernachzahlungen nach sich zog.
In der Regel ist es üblich, dass sich der Steuerprüfer zwei Wochen vor seinem Besuch in Ihrem Betrieb formell ankündigt. Um sich entsprechend auf die Betriebsprüfung vorzubereiten, sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater beraten. Im Falle einer Steuerhinterziehung ist es vorteilhaft, eine Selbstanzeige sofort nach Erhalt der Betriebsprüfungsankündigung in diesem zweiwöchigen Zeitraum zu machen. Auf diese Weise entgehen Sie einer Strafe.
Generell haben Sie das Recht Einspruch gegen eine Betriebsprüfung einzulegen, beispielsweise aufgrund formaler Probleme. Auch das Verschieben des Termins ist möglich, trotzdem besteht diese Möglichkeit nur bei schwerwiegenden Gründen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Steuerprüfer unterstützen, damit die Betriebsprüfung schnell und reibungslos durchgeführt werden kann.
Eine Betriebsprüfung (www.existxchange.de) kann absolut jeden berühren. Die rechtlichen Grundlagen zu diesem Zweck sind Abgabenordnung und die Betriebsprüfungsordnung. Mittelständische und kleinere Betriebe andererseits werden nur stichprobenartig untersucht bzw. im Verdachtsfall überprüft, stete Betriebsprüfungen werden in der Regel nur bei Großbetrieben durchgeführt. Grundsätzlich gilt jedoch: Je größer Ihr Betriebe ist, desto häufiger erfolgen Kontrollen. Kleinstbetriebe werden alle 53 Jahre überprüft, Kleinbetriebe alle 21 Jahre, mittlere Betriebe alle 11 Jahre und bei Großbetrieben erfolgt eine lückenlose Überprüfung.
Gründe für eine Betriebsprüfung (existxchange) können Verluste über einen Zeitraum von mehreren Jahren, außergewöhnliche Einlagen im Unternehmensvermögen trotz geringem Privatvermögen oder ein Vermögenszuwachs, welcher dem Einkommen nicht entspricht, sein. Auch wenn Ihr Einkommen nicht zur Deckung der stabilen Lebenshaltungskosten ausreicht, Ihr Lebensstil nicht von Ihrem Einkommen finanziert werden kann oder der Gewinn Ihres Unternehmens nicht den Vorlagen des Branchendurchschnitts gleichen. Weitere Hinweise für Ihren Steuerprüfer sind große nicht zu erklärende Schwankungen der Umsätze, die Entnahme oder Einlage von Grundstücken aus oder in Ihr Konzernvermögen, die Änderung der Rechtsform Ihres Betriebes oder dessen Aufgabe. Des weiteren werden Betriebsprüfungen bei Steuerausfällen und verspätete Transfere oder wenn in der Vergangenheit eine erfolgreiche Betriebsprüfung durchgeführt wurde, welche Steuernachzahlungen nach sich zog.
In der Regel ist es üblich, dass sich der Steuerprüfer zwei Wochen vor seinem Besuch in Ihrem Betrieb formell ankündigt. Um sich entsprechend auf die Betriebsprüfung vorzubereiten, sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater beraten. Im Falle einer Steuerhinterziehung ist es vorteilhaft, eine Selbstanzeige sofort nach Erhalt der Betriebsprüfungsankündigung in diesem zweiwöchigen Zeitraum zu machen. Auf diese Weise entgehen Sie einer Strafe.
Generell haben Sie das Recht Einspruch gegen eine Betriebsprüfung einzulegen, beispielsweise aufgrund formaler Probleme. Auch das Verschieben des Termins ist möglich, trotzdem besteht diese Möglichkeit nur bei schwerwiegenden Gründen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Steuerprüfer unterstützen, damit die Betriebsprüfung schnell und reibungslos durchgeführt werden kann.
wernerwolf - 9. Jul, 15:35