21
Jul
2010

Die GmbH im Überblick

Die GmbH im Überblick

Die GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - in Langform ist eine der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland aufgrund der bedingten Haftung. Das lässt sich schon daraus ableiten, dass es mehr als eine Million Unternehmen in Deutschland gibt, die in Form einer GmbH auf dem Markt verfügbar sind.

Die GmbH (www.existenzgruendung-wissen.de) besteht entweder aus einer oder aus mehreren Personen und stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit dar, demzufolge ist sie eine juristische Person des Privatrechts, aber selbst auf keinen Fall handlungsfähig. Handeln und Verträge erledigen kann die GmbH alleinig durch ihre Organe.
Die Organe sind hier der oder die Geschäftsführer, die eine natürliche Person sein müssen, aber auf keinen Fall zwingend auch Gesellschafter der GmbH sein müssen. Diese leiten das Unternehmen und repräsentieren die GmbH nach außen.
Das Organ in dem die Gesellschafter arrangiert sind ist die Gesellschafterversammlung, diese lenken die Geschäftsleitung und sind gegenüber den Geschäftsführern weisungsberechtigt. Für eingegangene Verbindlichkeiten haftet die GmbH nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, die Gesellschafter selbst haften niemals mit ihrem Privateigentum.
Jegliche GmbH (www.netzwerk-businessplan.de) ist angewiesen auf Stammeinlagen in Höhe von mindestens 25.000 Euro, die die Gesellschafter der GmbH auf sich nehmen. Jeder Gesellschafter darf anteilig nur Teile der Stammeinlagen einzahlen.

Mit dem notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag, entsteht eine so genannte Vor-GmbH, die erst aktiv werden kann mit der abschließenden Eintragung in das Handelsregister als GmbH . Bis zur Eintragung müssen die Gesellschafter auch mit Eigenkapital haften.

Auf ihre Gewinne muss die GmbH 25 Prozent Körperschaftssteuer seit dem Jahr 2002 zahlen, so wird die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften betitelt.
Rechtlich interpretiert gilt eine GmbH als Formkaufmann, egal welchen Gesellschaftszweck sie verfolgt, folglich ist jede GmbH zur Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet.

Die GmbH Eröffnung fördert sich für Existenzgründer ebenfalls wie für Gewerbetreibende, die erst als Einzelunternehmer aktiv waren, und die mit der Bildung einer GmbH in erster Linie die Haftungsbeschränkung erreichen wollen. Ein ausreichendes Stammkapital ist de facto Grundvoraussetzung.

Selbstständige, die nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen, können ansonsten die englische Limited oder die so genannte „1 Euro GmbH“ bei der zur Bildung nur ein symbolischer Euro als Stammeinlage zu erbringen ist.
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Werner Wolf

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